Tierarztpraxis Finnentrop Martina Kroll-Bothe
Für Ihr Tier
Mit unserem InHouse-Labor können wir nicht nur die komplette Blutchemie und ein Blutbild anbieten, sondern auch eine quantitative Messung von Progesteron zur Deckzeitbestimmung und der Schilddrüsenwerte. Auch einen Test zur Früherkennung von Krebserkrankungen bei Hunden können wir anbieten. Damit steigen die Chancen, Erkrankungen frühzeitig zu entdecken, auch mit Ergänzung von Ultraschalluntersuchungen.
Im August wird unser neues Ultraschallgerät kommen, das auf dem aktuellen Stand der
Technik Diagnostik auf höchstem Niveau bietet.
Impfen für Afrika fand in diesem Jahr am Dienstag, den 7.5.2024 statt.
Mit Ihrer Hilfe spendeten wir im 1100 € für Projekte des gemeinnützigen Vereins Tierärzte
ohne Grenzen. Davon werden z.B. in Kenia Straßenhunde gegen Tollwut geimpft, damit kein Kind mehr an Tollwut sterben muss.
Vielen Dank!
Die Gebührenordnung für Tierärzte trat im November 22 im Kraft.
Sie wurde das letzte mal 1999 reformiert. Da auch bei uns die laufenden Kosten wie Löhne, Energie und Material steigen, müssen wir unsere Preise dementsprechend anpassen. Bitte denken Sie über eine Tierkrankenversicherung nach oder legen Sie selbst etwas zurück.
Wir können Ihnen jetzt ein 24 Stunden EKG zur Verfügung stellen, insbesondere für Doggen, Dobermänner und Boxer ist diese Diagnostik in Ergänzung zur Echokardiographie sinnvoll. Bitte sprechen Sie uns an.
BITTE BEACHTEN SIE DIE NEUE GESETZGEBUNG
Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung
(Notdienst-GOT)
Wichtiger Hinweis
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung der sogenannten Notdienst-GOT zugestimmt.
Zusammengefasst sieht die Verordnung unter anderem folgendes vor:
Für Leistungen, die bei Nacht, an Wochenenden und an Feiertagen im Rahmen eines
tierärztlichen Notdienstes erbracht werden, wird eine grundsätzlich verpflichtende
Notdienstgrundgebühr in Höhe von 59,50€ eingeführt und es ist nunmehr mindestens der zweifache Gebührensatz anzusetzen. Zusätzlich wird die Möglichkeit eingeräumt, abhängig vom Aufwand den vierfachen Gebührensatz abrechnen zu können.
Die Nachtzeit wird um zwei Stunden verlängert, indem sie bereits um 18 Uhr (vorher:
19 Uhr) eines Tages beginnt und um 8 Uhr (vorher: 7 Uhr) des Folgetages endet.
Der Beginn des Wochenendes wird von Samstag 13 Uhr auf Freitag 18 Uhr
verschoben.
Das Wegegeld, das bei Besuchen der Tierhalter anfällt, wird vereinheitlicht und
angepasst und beträgt nun 3,50 Euro pro Doppel-Kilometer, mindestens jedoch 13 €