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Impfen für Afrika findet in diesem Jahr am 6.5.2025 statt. 

Mit Ihrer Hilfe spenden wir die Hälfte der Impfeinnahmen für Projekte des gemeinnützigen Vereins

Tierärzte ohne Grenzen. Davon werden z.B. in Kenia Straßenhunde gegen Tollwut geimpft, damit kein Kind mehr an Tollwut sterben muss.

​​Mit unserem InHouse-Labor können wir nicht nur  die komplette Blutchemie und ein Blutbild anbieten, sondern auch eine quantitative Messung von Progesteron zur Deckzeitbestimmung und der Schilddrüsenwerte. Auch einen Test zur Früherkennung von Krebserkrankungen bei Hunden können wir  anbieten. Damit steigen die Chancen, Erkrankungen frühzeitig zu entdecken, auch mit Ergänzung von Ultraschalluntersuchungen.

Im August 2024 ist unser neues Ultraschallgerät gekommen, das auf dem aktuellen Stand der

Technik Diagnostik auf höchstem Niveau bietet. 

Die Gebührenordnung für Tierärzte trat im November 22 im Kraft.

Sie wurde das letzte mal 1999 reformiert. Da auch bei uns die laufenden Kosten wie Löhne, Energie und Material steigen, müssen wir unsere Preise dementsprechend anpassen. Bitte denken Sie über eine Tierkrankenversicherung nach oder legen Sie selbst etwas zurück.

Wir können Ihnen jetzt ein 24 Stunden EKG zur Verfügung stellen, insbesondere für Doggen, Dobermänner und Boxer ist diese Diagnostik in Ergänzung zur Echokardiographie sinnvoll. Bitte sprechen Sie uns an.

 

  

BITTE BEACHTEN SIE DIE NEUE GESETZGEBUNG

                  Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung

(Notdienst-GOT)

Wichtiger Hinweis

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung der sogenannten Notdienst-GOT zugestimmt.

 

Zusammengefasst sieht die Verordnung unter anderem folgendes vor:

 Für Leistungen, die bei Nacht, an Wochenenden und an Feiertagen im Rahmen eines

tierärztlichen Notdienstes erbracht werden, wird eine grundsätzlich verpflichtende

Notdienstgrundgebühr in Höhe von 59,50€ eingeführt und es ist nunmehr mindestens der zweifache Gebührensatz anzusetzen. Zusätzlich wird die Möglichkeit eingeräumt, abhängig vom Aufwand den vierfachen Gebührensatz abrechnen zu können.

 Die Nachtzeit wird um zwei Stunden verlängert, indem sie bereits um 18 Uhr (vorher:

19 Uhr) eines Tages beginnt und um 8 Uhr (vorher: 7 Uhr) des Folgetages endet.

 Der Beginn des Wochenendes wird von Samstag 13 Uhr auf Freitag 18 Uhr

verschoben.

 Das Wegegeld, das bei Besuchen der Tierhalter anfällt, wird vereinheitlicht und

angepasst und beträgt nun 3,50 Euro pro Doppel-Kilometer, mindestens jedoch 13 €

 






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