
Tierarztpraxis Finnentrop Martina Kroll-Bothe
Für Ihr Tier

Ihnen und Ihren Tieren wünschen wir von Herzen ein frohes und gesundes neues Jahr 2026!
Mit Ihrer Hilfe spendeten wir im Mai beim Impfen für Afrika 1000 € für Projekte des gemeinnützigen Vereins Tierärzte ohne Grenzen. Davon werden z.B. in Kenia Straßenhunde gegen Tollwut geimpft, damit kein Kind mehr an Tollwut sterben muss.
Mit unserem InHouse-Labor können wir nicht nur die komplette Blutchemie und ein Blutbild anbieten, sondern auch eine quantitative Messung von Progesteron zur Deckzeitbestimmung und der Schilddrüsenwerte. Auch einen Test zur Früherkennung von Krebserkrankungen bei Hunden können wir anbieten. Damit steigen die Chancen, Erkrankungen frühzeitig zu entdecken, auch mit Ergänzung von Ultraschalluntersuchungen.
Im August 2024 ist unser neues Ultraschallgerät gekommen, das auf dem aktuellen Stand der
Technik Diagnostik auf höchstem Niveau bietet.
BITTE BEACHTEN SIE DIE NEUE GESETZGEBUNG
Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung
(Notdienst-GOT)
Wichtiger Hinweis
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung der sogenannten Notdienst-GOT zugestimmt.
Zusammengefasst sieht die Verordnung unter anderem folgendes vor:
Für Leistungen, die bei Nacht, an Wochenenden und an Feiertagen im Rahmen eines
tierärztlichen Notdienstes erbracht werden, wird eine grundsätzlich verpflichtende
Notdienstgrundgebühr in Höhe von 59,50€ eingeführt und es ist nunmehr mindestens der zweifache Gebührensatz anzusetzen. Zusätzlich wird die Möglichkeit eingeräumt, abhängig vom Aufwand den vierfachen Gebührensatz abrechnen zu können.
Die Nachtzeit wird um zwei Stunden verlängert, indem sie bereits um 18 Uhr (vorher:
19 Uhr) eines Tages beginnt und um 8 Uhr (vorher: 7 Uhr) des Folgetages endet.
Der Beginn des Wochenendes wird von Samstag 13 Uhr auf Freitag 18 Uhr
verschoben.
Das Wegegeld, das bei Besuchen der Tierhalter anfällt, wird vereinheitlicht und
angepasst und beträgt nun 3,50 Euro pro Doppel-Kilometer, mindestens jedoch 13 €